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Um Ihnen einen Überblick über unsere Kosten zu geben, hier eine kleine Übersicht

Abrechnung mit der Pflegekasse

HDK Krohmann ist ein kassenzugelassener Betreuungsdienst für Menschen mit Demenz und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, anerkannt nach §45b SGB XI. Als anerkannter Dienstleister haben wir daher verschiedene Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen.

• Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Nach §45b SGB XI können entsprechende Leistungen mit den Pflegekassen direkt abgerechnet werden. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der Zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.

• 40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades

Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

• Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Im Rahmen der „Verhinderungspflege“ nach §39 SGB XI können pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 1.612 EUR abgerufen werden.

Möglichkeit der Aufstockung der Verhinderungspflege:
Für die Verhinderungspflege, also die Vertretung der Hauptpflegeperson, können Sie zusätzlich bis zu 50 Prozent des Geldes von der Kurzzeitpflege nutzen –auch wenn der Pflegebedürftige Zuhause gepflegt wird. Das sind jährlich bis zu 806 Euro. Damit haben Sie im Jahr einen Höchstbetrag von 2.418 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung, wenn Sie das Geld nicht für Kurzzeitpflege nutzen:

      806 €  50 % Kurzzeitpflege 

+ 1.612 € Verhinderungspflege

= 2.418 € Summe für Verhinderungspflege

Monatlich stehen Ihnen maximal folgende Beträge über die Krankenkasse zur Verfügung:

Pflegegrad 1:

Entlastungsleistung 125,00 €

Umwandlung Pflegesachleistung 40%:

Gesamtbudget aus Entlastung und Umwidmung:  125,00 €

Pflegegrad 2:

Entlastungsleistung 125,00 €

Umwandlung Pflegesachleistung 40%: 289,20 €

Gesamtbudget aus Entlastung und Umwidmung:  414,20 €

Pflegegrad 3:

Entlastungsleistung 125,00 €

Umwandlung Pflegesachleistung 40%: 545,20 €

Gesamtbudget aus Entlastung und Umwidmung:  670,20 €

Pflegegrad 4:

Entlastungsleistung 125,00 €

Umwandlung Pflegesachleistung 40%: 677,20 €

Gesamtbudget aus Entlastung und Umwidmung:  802,20 €

Pflegegrad 5:

Entlastungsleistung 125,00 €

Umwandlung Pflegesachleistung 40%: 838,00 €

Gesamtbudget aus Entlastung und Umwidmung:  963,00 €

Kosten steuerlich geltend machen

Die häusliche Pflege kann als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) oder auch als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden.

Bitte sprechen Sie hierzu mit ihrem steuerlichen Berater.